Die amerikanische Zulassungsbehörde FCC wird sogenannte „fortschrittliche Robotikgeräte“ aus dem Ausland künftig nur noch unter bestimmten Auflagen für den US-Markt zulassen. Von der neuen Regelung sind unter anderem Saugroboter betroffen.

Über die FCC sind in der Vergangenheit bereits mehrfach Informationen zu neuen Geräten vorzeitig bekannt geworden. Der Grund: Alle Geräte mit Funktechnik müssen vor ihrem Verkauf in den USA von der Behörde zertifiziert und gelistet werden.
Nun hat die FCC ihre sogenannte Covered List um „fortschrittliche Robotikgeräte“ aus dem Ausland erweitert. Neben humanoiden und besonders intelligenten Robotern fallen darunter auch Saugroboter, beispielsweise von Herstellern wie Roborock* oder Ecovacs*. Laut FCC zählen alle Roboter dazu, die softwaregesteuert sind, sich am Boden bewegen, über integrierte Sensoren zur Erfassung ihrer Umgebung verfügen und drahtlos kommunizieren können. Außerdem müssen Roboter und Ladestation zusammen mehr als zwei Kilogramm wiegen. Damit betrifft die Regelung nicht nur Saugroboter, sondern unter anderem auch Mähroboter oder automatisierte Maschinen für Lagerhallen.
Als Begründung nennt die FCC vor allem Datenschutz- und Sicherheitsbedenken. Moderne Saugroboter erstellen detaillierte Karten von Wohnungen, verfügen teilweise über Kameras und Mikrofone und lassen sich über das Internet fernsteuern. Dadurch könnten sensible Daten missbraucht oder Risiken für die Cybersicherheit entstehen.

Bereits zugelassene Geräte mit einer FCC-Zertifizierung dürfen weiterhin genutzt sowie von Händlern importiert und verkauft werden. Neue und kommende Produkte benötigen für den Vertrieb in den USA jedoch eine Sondergenehmigung, die bei der FCC beantragt werden kann. Ob Saugroboter dadurch tatsächlich künftig nicht mehr in den USA verkauft werden dürfen, bleibt abzuwarten. Da sich die neue Regelung auch ausdrücklich auf im Ausland produzierte Robotikgeräte bezieht, wäre eine Verlagerung der Produktion in die USA grundsätzlich eine Möglichkeit für die Hersteller, die neuen Vorgaben zu umgehen. Ob ein solcher Schritt wirtschaftlich sinnvoll wäre, muss jeder Hersteller für sich selber entscheiden. Wahrscheinlicher dürfte sein, dass die Hersteller für ihre neue Produkte erst einmal eine Sondergenehmigung bei der FCC beantragen und abwarten, ob diese erteilt wird.
Für Kunden in Deutschland und Europa hat die Entscheidung der FCC zunächst keine Auswirkungen. Hier dürften auch weiterhin die neuesten Modelle der überwiegend asiatischen Hersteller auf den Markt kommen.
